Dipl. -Übers. Magdalena Paulus
allgemein ermächtigte Übersetzerin für die polnische und italienische Sprache


Preise

Die Preise für Übersetzungen richten sich nach dem Umfang des Textes, seinem Schwierigkeitsgrad und dem Fachgebiet.

Abrechnungsbasis ist standardgemäß die Normzeile des Zieltextes á 55 Zeichen mit Leerzeichen (in MS Word). Diese Regelung gilt vor allem für vortlaufende Texte in Sätzen (z.B. Verträge), nicht aber für zu übersetzende Einzelbegriffe, wie es beispielsweise Stücklistentabellen sind, deren Übersetzung mit einem viel höherem Rechercheaufwand pro Zeile verbunden ist.

Für Wochenendaufträge sowie sog. 24h-Service (Eilübersetzungen) wird 50 % Zuschlag berechnet.

Für die Übersetzung standesamtlicher Urkunden habe ich Pauschalpreise festgelegt. Bitte beachten Sie, dass ich für beglaubigte Übersetzungen die Urkunden bzw. Dokumente im Orginal oder in Form einer geblaubigten Kopie benötige.

Die Abrechnung meines Honorars als Dolmetscherin, Lektorin oder Sprachlehrerin erfolgt nach meinem Stunden- bzw. Tageseinsatz (mindestens 1 Stunde). Die Hin- und Rückfahrtzeit zum Ort des Dolmetschens wird in der Regel zusätzlich berechnet.

Bei Übersetzungen für Behörden und die Justiz richte ich mich nach dem JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz als bundeseinheitlich geltende Gesetzgrundlage.

Mein Mindesthonorar für sog. Kleinaufträge beträgt 18 €.

Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie mich an!

Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches Angebot.