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Preise

 

Der Preis für Übersetzungen richtet sich nach dem Umfang des Textes, seinem Schwierigkeitsgrad und dem Fachgebiet.

Abrechungsbasis ist standardgemäß die Normzeile des Zieltextes á 55 Zeichen mit Leerzeichen ( in MS Word). Diese Regelung gilt vor allem für fortlaufende Texte in Sätzen ( z.B. Verträge), nicht aber für zu übersetzende Einzelbegriffe, wie es beispielsweise Stücklistentabellen sind, deren Übersetzung mit einem viel höherem Rechercheaufwand pro Zeile verbunden ist.

Für Wochenendaufträge sowie sog. 24h-Service (Eilübersetzungen) wird 50% Zuschlag berechnet.

Für die Übersetzung standesamtlicher Urkunden habe ich Pauschalpreise festgelegt. Bitte beachten Sie, dass ich für beglaubigte Übersetzungen die Urkunden bzw. Dokumente im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie benötige.

Die Abrechung meines Honorars als Dolmetscherin, Lektorin und Sprachlehrerin erfolgt nach meinem Stunden- bzw. Tagessatz (mindestens 1 Stunde). Die Hin- und Rückfahrtzeit zum Ort des Dolmetschens wird in der Regel zusätzlich berechnet.

Bei Übersetzungen für Behörden und die Justiz richte ich mich nach dem JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz als bundeseinheitlich geltende Gesetzgrundlage.

Mein Mindesthonorar  für sog. Kleinaufträge beträgt 20 €.

 

Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie mich an!

Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches  Angebot.

 

 

 

Dipl.-Übers. Magdalena Paulus | E-Mail: magdapaulus@aol.com / Tel.: 0049-6423-54 22 112 / Handy: 0049-176 51721116, Mo.-Fr. 13:00-19:00 Uhr